Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-22, 4 U 13/04

4 U 13/04Obergericht22.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 13/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-22

Aktenzeichen: 4 U 13/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0622.4U13.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Dezember 2003 verkündete Urteil der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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