4 U 12/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-22, 4 U 12/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 12/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-22
Aktenzeichen: 4 U 12/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0622.4U12.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Dezember 2003 verkündete
Urteil der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird
zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten der
Streitverkündeten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Gegenseite
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,- EUR abzuwenden, wenn
nicht jene vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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