3 Ss OWi 350/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-22, 3 Ss OWi 350/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-22, 3 Ss OWi 350/04
3 Ss OWi 350/04Obergericht22.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 350/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-22
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 350/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0622.3SS.OWI350.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch nebst den diesem zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.
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