2 Ws 141/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-17, 2 Ws 141/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-17, 2 Ws 141/04
2 Ws 141/04Obergericht17.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 141/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-17
Aktenzeichen: 2 Ws 141/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0617.2WS141.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die weitere Haftbeschwerde des Beschuldigten wird auf seine Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.