Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-16, 20 U 15/04

20 U 15/04Obergericht16.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 15/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-16

Aktenzeichen: 20 U 15/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0616.20U15.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05. November 2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages beibringt.

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