Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-14, 3 W 22/04

3 W 22/04Obergericht14.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 W 22/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-14

Aktenzeichen: 3 W 22/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0614.3W22.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 7. April 2004 wird der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 19. März 2004

abgeändert.

Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt M in E2 ratenfreie Prozesskostenhilfe für die angekündigten Klageanträge zu 1) und 2) bewilligt, soweit sie sich gegen den Antragsgegner zu 2) richten.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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