4 UF 50/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-07, 4 UF 50/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 50/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-07
Aktenzeichen: 4 UF 50/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0607.4UF50.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Die befristete Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 8. Januar 2004 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund wird zu-rückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens bei einem Ge-genstandswert von 3.113,04 EUR.
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