Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-03, 5 U 118/03

5 U 118/03Obergericht03.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 118/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-03

Aktenzeichen: 5 U 118/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0603.5U118.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 28. April 2003 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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