Oberlandesgericht Hamm, 2004-06-01, 4 U 134/03

4 U 134/03Obergericht01.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 134/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-01

Aktenzeichen: 4 U 134/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0601.4U134.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen der Beklagten wird das am 01. Oktober 2003 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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