5 U 35/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-27, 5 U 35/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 35/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-27
Aktenzeichen: 5 U 35/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0527.5U35.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 09.10.2003 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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