Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-26, 12 U 97/03

12 U 97/03Obergericht26.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 97/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-26

Aktenzeichen: 12 U 97/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0526.12U97.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 23.05.2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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