Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-24, 7 WF 80/04

7 WF 80/04Obergericht24.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 WF 80/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-05-24

Aktenzeichen: 7 WF 80/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0524.7WF80.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Der Streitwert für das Scheidungsverfahren wird auf 5.976 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, Auslagen nicht erstattet (§25 IV GKG).

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