3 UF 365/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-11, 3 UF 365/03
Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-11, 3 UF 365/03
3 UF 365/03Obergericht11.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 365/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-11
Aktenzeichen: 3 UF 365/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0511.3UF365.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Wetter vom 21.05.2003 abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.608,27 € Trennungsunterhalt zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten erster Instanz trägt die Klägerin zu 2/3, der Beklagte zu 1/3.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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