Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-11, 3 UF 365/03

3 UF 365/03Obergericht11.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 365/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-11

Aktenzeichen: 3 UF 365/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0511.3UF365.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Wetter vom 21.05.2003 abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.608,27 € Trennungsunterhalt zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten erster Instanz trägt die Klägerin zu 2/3, der Beklagte zu 1/3.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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