8 UF 19/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-10, 8 UF 19/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 19/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-10
Aktenzeichen: 8 UF 19/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0510.8UF19.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gelsenkirchen vom 12. November 2003 abgeändert.
In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 16. Juli 2002 (15 F 319/01) wird die elterliche Sorge für die am 06.12.1990 geborene U V der Antragstellerin und Kindesmutter allein übertragen.
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
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