4 U 21/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-04, 4 U 21/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 21/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-04
Aktenzeichen: 4 U 21/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0504.4U21.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Januar 2004 verkündete
Urteil der 12. Zivilkammer-Kammer für Handelssachen- des Landgerichts
Bochum wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 EUR abzuwenden, wenn
nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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