Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-04, 4 U 21/04

4 U 21/04Obergericht04.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 21/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-04

Aktenzeichen: 4 U 21/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0504.4U21.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Januar 2004 verkündete

Urteil der 12. Zivilkammer-Kammer für Handelssachen- des Landgerichts

Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 EUR abzuwenden, wenn

nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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