4 Ss OWi 256/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-29, 4 Ss OWi 256/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-29, 4 Ss OWi 256/04
4 Ss OWi 256/04Obergericht29.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 256/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-29
Aktenzeichen: 4 Ss OWi 256/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0429.4SS.OWI256.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird – unter Verwerfung der Rechtsbeschwerde im Übrigen – im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellun¬gen aufgehoben.
Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Ibbenbüren zu-rückverwiesen.
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