Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-22, 23 W 49/04

23 W 49/04Obergericht22.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 49/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-04-22

Aktenzeichen: 23 W 49/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0422.23W49.04.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung hat die Beteiligte zu 2) an die Beteiligten zu 1) 1.056,76 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz

seit dem 17.11.2003 zu zahlen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 845,16 € trägt die Beteiligte zu 2).

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