23 W 49/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-22, 23 W 49/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 49/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-22
Aktenzeichen: 23 W 49/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0422.23W49.04.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
In Abänderung der angefochtenen Entscheidung hat die Beteiligte zu 2) an die Beteiligten zu 1) 1.056,76 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz
seit dem 17.11.2003 zu zahlen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 845,16 € trägt die Beteiligte zu 2).
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