15 W 480/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-15, 15 W 480/03
Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-15, 15 W 480/03
15 W 480/03Obergericht15.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 480/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-15
Aktenzeichen: 15 W 480/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0415.15W480.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Auf die sofortige Erstbeschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts vom 29.09.2003 teilweise abgeändert und wie folgt neu ge-fasst:
Der Standesbeamte des Standesamtes M wird angewiesen, die Ge-burt des Kindes im Geburtenbuch in der Weise zu beurkunden, dass nur die Mutter und das Kind in den Geburtseintrag aufgenommen und dabei die aus der Geburtsanzeige ersichtlichen Vor- und Familiennamen der Mutter und der Vorname des Kindes mit dem klarstellenden Zusatz übernommen wer-den, dass der Vor- und Familienname der Mutter und des Kindes ebenso wie die ausländische Staatsangehörigkeit der Mutter nicht festgestellt werden konnten.
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