11 WF 62/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-05, 11 WF 62/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-05, 11 WF 62/04
11 WF 62/04Obergericht05.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 WF 62/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-05
Aktenzeichen: 11 WF 62/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0405.11WF62.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin vom 26.02.2004 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 04.02.2004 zu Ziffer IV abgeändert.
Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe für den Antrag bewilligt, den Beklagten zu verurteilen, als Sonderbedarf für B 100,- € in monatlichen Raten von 20,- €, beginnend mit April 2004 zu bezahlen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erheben.
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