Oberlandesgericht Hamm, 2004-04-05, 11 WF 62/04

11 WF 62/04Obergericht05.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 WF 62/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-04-05

Aktenzeichen: 11 WF 62/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0405.11WF62.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin vom 26.02.2004 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 04.02.2004 zu Ziffer IV abgeändert.

Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe für den Antrag bewilligt, den Beklagten zu verurteilen, als Sonderbedarf für B 100,- € in monatlichen Raten von 20,- €, beginnend mit April 2004 zu bezahlen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erheben.

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