Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-29, 3 U 38/03

3 U 38/03Obergericht29.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 38/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-29

Aktenzeichen: 3 U 38/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0329.3U38.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 6. November 2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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