7 UF 253/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-26, 7 UF 253/03
Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-26, 7 UF 253/03
7 UF 253/03Obergericht26.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 UF 253/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-26
Aktenzeichen: 7 UF 253/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0326.7UF253.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Antragstellers wird unter Zurückweisung des weiter-gehenden Rechtsmittels das am 09.09.2003 verkündete Urteil des Amts-gerichts Familiengericht Lippstadt hinsichtlich des Ausspruchs zum Nach-scheidungsunterhalt (Ziffer 3. des Urteilstenors) wie folgt abgeändert:
Der Antragsteller bleibt verurteilt, an die Antragsgegnerin beginnend mit Rechtskraft der Ehescheidung einen monatlichen Elementarunterhalt in Höhe von 404,57 € zu zahlen, fällig jeweils monatlich im voraus bis zum 5. Tag eines jeden Monats.
Die weitergehende Unterhaltsklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gegeneinander aufge¬hoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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