Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-23, 15 W 75/04

15 W 75/04Obergericht23.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 75/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-03-23

Aktenzeichen: 15 W 75/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0323.15W75.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Auf die erste Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird das Amtsgericht an-gewiesen, das unter dem Datum vom 07.08.2003 erteilte Testamentsvoll-streckerzeugnis als unrichtig einzuziehen.

Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Entscheidung über den Antrag der Beteiligten zu 1) auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der ersten und der weiteren Be-schwerde wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.