5 UF 361/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-17, 5 UF 361/03
Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-17, 5 UF 361/03
5 UF 361/03Obergericht17.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 361/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-17
Aktenzeichen: 5 UF 361/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0317.5UF361.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 24.07.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüdenscheid unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab dem 09.12.2003 einen mo-natlichen Elementarunterhalt von 1.585,00 Euro sowie einen monatlichen Altersvorsor-geunterhalt in Höhe von 445,00 Euro jeweils zum dritten Werktag eines jeden Monats im voraus zu zahlen.
Die Berufung des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Antragsteller 78 % und die Antragsgeg-nerin 22 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Sei-te vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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