Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-12, 29 U 67/02

29 U 67/02Obergericht12.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 29 U 67/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-12

Aktenzeichen: 29 U 67/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0312.29U67.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Land-gerichts Dortmund vom 05.07.2002 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten trägt die Streithelferin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.