16 U (Baul) 5/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-11, 16 U (Baul) 5/03
Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-11, 16 U (Baul) 5/03
16 U (Baul) 5/03Obergericht11.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 16 U (Baul) 5/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-11
Aktenzeichen: 16 U (Baul) 5/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0311.16U.BAUL5.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beteiligten zu 1) wird das am
- Februar 2003 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Der Teilumlegungsplan U6/2 - T, östlicher Teil - vom 31. Oktober 2001 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beteiligte zu 2).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beteiligte zu 2) kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jewei¬lige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe lei¬stet. Den jeweiligen Beteiligten wird nachgelassen, Sicherheit auch durch selbstschuldnerische, unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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