16 U (Baul) 12/00•Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-11, 16 U (Baul) 12/00
Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-11, 16 U (Baul) 12/00
16 U (Baul) 12/00Obergericht11.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 16 U (Baul) 12/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-11
Aktenzeichen: 16 U (Baul) 12/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0311.16U.BAUL12.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beteiligten zu 1) und die Anschlussberufung der Beteiligten zu 2) gegen das am 24. August 2000 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen beim Landgericht Detmold werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 43 % den Beteiligten zu 1) und zu 57 % der Beteiligten zu 2) auferlegt.
Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Beteiligten zu 1) zu 36 % und die Beteiligte zu 2) zu 64 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
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