Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-10, 25 W 1/04

25 W 1/04Obergericht10.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 1/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-03-10

Aktenzeichen: 25 W 1/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0310.25W1.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Der Gegenstandswert des Beweisverfahrens wird abändernd auf 13.000,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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