25 W 1/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-10, 25 W 1/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 1/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-10
Aktenzeichen: 25 W 1/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0310.25W1.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Der Gegenstandswert des Beweisverfahrens wird abändernd auf 13.000,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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