25 U 68/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-03, 25 U 68/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 68/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-03
Aktenzeichen: 25 U 68/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0303.25U68.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Streithelfers des Klägers gegen das am 25. Februar 2003 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Der Streithelfer des Klägers trägt die Kosten der Berufungsinsanz einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers der Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streithelfer des Klägers kann Vollstreckungsmaßnahmen abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Zugunsten des Streithelfers des Klägers wird die Revision zugelassen.
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