Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-03, 20 U 188/03

20 U 188/03Obergericht03.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 188/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-03

Aktenzeichen: 20 U 188/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0303.20U188.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Mai 2003 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages beibringt.

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