Oberlandesgericht Hamm, 2004-03-01, 5 U 246/03

5 U 246/03Obergericht01.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 246/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-01

Aktenzeichen: 5 U 246/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0301.5U246.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 17. Juli 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in genannter Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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