Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-27, 20 U 186/03

20 U 186/03Obergericht27.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 186/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-27

Aktenzeichen: 20 U 186/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0227.20U186.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Juli 2003 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages beibringt.

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