Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-26, 15 W 486/03

15 W 486/03Obergericht26.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 486/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-02-26

Aktenzeichen: 15 W 486/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0226.15W486.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 2) hat die der Beteiligten zu 1) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf 698.209,70 Euro festgesetzt.

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