Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-19, 9 W 41/02

9 W 41/02Obergericht19.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 W 41/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-02-19

Aktenzeichen: 9 W 41/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0219.9W41.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den - Prozesskostenhilfe verweigernden - Beschluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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