1 UF 220/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-17, 1 UF 220/03
Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-17, 1 UF 220/03
1 UF 220/03Obergericht17.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 UF 220/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-17
Aktenzeichen: 1 UF 220/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0217.1UF220.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerden wird das eingangs genannte Verbundurteil in seinem Ausspruch zum Versorgungsausgleich abgeändert und wie folgt neu gefaßt.
Vom Versicherungskonto Nr. ###### des Antragstellers bei der Lan-des¬versicherungsanstalt Westfalen werden auf das Versicherungskonto Nr. ###### der Antragsgegnerin bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen Rentenanwartschaften von monatlich 274,17 €, bezogen auf den 31.10.2001, übertragen.
Zusätzlich werden vom Versicherungskonto Nr. ###### des Antragstellers bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen auf das Versicherungskonto Nr. ###### der Antragsgegnerin bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen Rentenanwartschaften von monatlich 6,86 €, bezogen auf den 31.10.2001, übertragen.
Die zu übertragenden Rentenanwartschaften sind in Entgeltpunkte umzurechnen.
Die Kosten des Verfahrens werden unter den Parteien gegeneinander aufgehoben.
Beschwerdewert: 3.372,36 €.
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