Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-17, 1 UF 220/03

1 UF 220/03Obergericht17.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 UF 220/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-02-17

Aktenzeichen: 1 UF 220/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0217.1UF220.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerden wird das eingangs genannte Verbundurteil in seinem Ausspruch zum Versorgungsausgleich abgeändert und wie folgt neu gefaßt.

Vom Versicherungskonto Nr. ###### des Antragstellers bei der Lan-des¬versicherungsanstalt Westfalen werden auf das Versicherungskonto Nr. ###### der Antragsgegnerin bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen Rentenanwartschaften von monatlich 274,17 €, bezogen auf den 31.10.2001, übertragen.

Zusätzlich werden vom Versicherungskonto Nr. ###### des Antragstellers bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen auf das Versicherungskonto Nr. ###### der Antragsgegnerin bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen Rentenanwartschaften von monatlich 6,86 €, bezogen auf den 31.10.2001, übertragen.

Die zu übertragenden Rentenanwartschaften sind in Entgeltpunkte umzurechnen.

Die Kosten des Verfahrens werden unter den Parteien gegeneinander aufgehoben.

Beschwerdewert: 3.372,36 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.