Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-12, 17 U 56/00

17 U 56/00Obergericht12.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 17 U 56/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-12

Aktenzeichen: 17 U 56/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0212.17U56.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.02.2000 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt; davon ausgenommen sind die durch den Termin am 18.12.2000 verursachten Mehrkosten; diese werden der Nebenintervenientin, die im übrigen auch ihre eigenen Auslagen zu tragen hat, auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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