17 U 56/00•Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-12, 17 U 56/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 56/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-12
Aktenzeichen: 17 U 56/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0212.17U56.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.02.2000 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt; davon ausgenommen sind die durch den Termin am 18.12.2000 verursachten Mehrkosten; diese werden der Nebenintervenientin, die im übrigen auch ihre eigenen Auslagen zu tragen hat, auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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