Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-11, 25 U 140/03

25 U 140/03Obergericht11.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 140/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-11

Aktenzeichen: 25 U 140/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0211.25U140.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26.06.2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann Vollstreckungsmaßnahmen der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leisten, die sie auch durch eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbringen können.

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