Oberlandesgericht Hamm, 2004-02-05, 27 U 153/02

27 U 153/02Obergericht05.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 153/02 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-05

Aktenzeichen: 27 U 153/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0205.27U153.02.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juli 2002 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.950,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2001 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers der Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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