Oberlandesgericht Hamm, 2004-01-28, 25 U 144/02

25 U 144/02Obergericht28.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 144/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-28

Aktenzeichen: 25 U 144/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0128.25U144.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 13. September 2002 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann Volsltreckungsmaßnahmen der Klägerin abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht die Klägern zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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