29 U 56/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-01-27, 29 U 56/03
Oberlandesgericht Hamm, 2004-01-27, 29 U 56/03
29 U 56/03Obergericht27.01.2004
Regest
internationale Zuständigkeit, Time-Sharing
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 29 U 56/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-27
Aktenzeichen: 29 U 56/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0127.29U56.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilsenat
Normen: Art. 16 Nr. 1a EuGVÜ, Art. 1, 2, 3 II AuslProt
Leitsätze
internationale Zuständigkeit, Time-Sharing
Tenor
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art. 3 des Protokolls vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Ent-scheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 - im fol-genden: Brüsseler Übereinkommen - folgende Fragen zur Entscheidung vor-gelegt:
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Erfaßt der Begriff "Klagen, welche ... die Miete oder Pacht von unbeweg-lichen Sachen zum Gegenstand haben" in Art. 16 Nr. 1 a des Brüsseler Übereinkommens in der Fassung des 3. Beitrittsübereinkommens vom 26.5.1989 Rechtsstreitigkeiten über die Nutzung eines nach Typ und Lageort individualisierten Hotelappartements für eine bestimmte Kalender-woche pro Jahr für einen Zeitraum von fast 40 Jahren auch dann, wenn der Vertrag zugleich und notwendigerweise die Aufnahme in einen Club vermittelt, dessen primäre Aufgabe darin besteht, den Mitgliedern die Aus-übung des genannten Nutzungsrechts zu sichern ?
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Soweit Frage 1. bejaht wird, ergibt sich als weitere Frage:
Gilt die ausschließliche Zuständigkeit nach Art. 16 Nr. 1 a des Brüsseler Übereinkommens auch für Ansprüche, die zwar aus einem Miet- oder Pachtverhältnis in diesem Sinne entstanden sind, aber rechtlich und tat-sächlich nichts mit Miete oder Pacht zu tun haben, und zwar für den Anspruch auf Rückzahlung eines irrtümlich überzahlten Teils der Ver-gütung für die Nutzung des Ferienappartements bzw. für die Clubmitglied-schaft ?
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