Oberlandesgericht Hamm, 2004-01-22, 10 U 112/03

10 U 112/03Obergericht22.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 112/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-22

Aktenzeichen: 10 U 112/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0122.10U112.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Mai 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Das Urteil beschwert den Kläger in Höhe von 91.008,46 €.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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