Oberlandesgericht Hamm, 2004-01-19, 5 U 229/03

5 U 229/03Obergericht19.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 229/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-19

Aktenzeichen: 5 U 229/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0119.5U229.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 10. Juli 2003 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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