Oberlandesgericht Hamm, 2004-01-15, 15 W 106/03

15 W 106/03Obergericht15.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 106/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-01-15

Aktenzeichen: 15 W 106/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0115.15W106.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen wird auf die Erst-beschwerde des Beteiligten zu 1) die Kostenentscheidung des Amtsgerichts teilweise abgeändert:

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Beteiligte zu 1) trägt die im Rechtszug dritter Instanz entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten zu 2) bis 8) nach einem Gegenstandswert von 3058,60 EUR.

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