Oberlandesgericht Hamm, 2004-01-13, 4 U 112/03

4 U 112/03Obergericht13.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 112/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-13

Aktenzeichen: 4 U 112/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0113.4U112.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. August 2003 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen wird mit der Maß-gabe zurückgewiesen, daß in dem Tenor unter I. die "oder"-Verknüpfung ent-fällt.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 EUR abzuwenden, soweit nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

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