3 Ws 10/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-01-13, 3 Ws 10/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 10/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-13
Aktenzeichen: 3 Ws 10/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0113.3WS10.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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