Oberlandesgericht Hamm, 2004-01-08, 5 U 101/03

5 U 101/03Obergericht08.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 101/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-08

Aktenzeichen: 5 U 101/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0108.5U101.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 26. März 2003 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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