Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-19, 29 W 18/03

29 W 18/03Obergericht19.12.2003

Regest

französischer Kostenfestsetzungsbeschluß / rechtzeitig Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 29 W 18/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-12-19

Aktenzeichen: 29 W 18/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1219.29W18.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Zivilsenat

Normen: Art. 32, 34, 53, 54 EuGVVO

Leitsätze

französischer Kostenfestsetzungsbeschluß / rechtzeitig Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluß des Vorsitzenden der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 12.3.2003 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Vollstreckbarklärung den Beschluß des Präsidenten der Anwaltskammer Paris in Verbindung mit dem Beschluß des Präsidenten des Tribunal des Grande Instance Paris vom 30.4.2002 betrifft.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 2.193,63 EUR.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.