6 U 105/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-18, 6 U 105/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 105/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-18
Aktenzeichen: 6 U 105/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1218.6U105.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 11.04.2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.018,24 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2002 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den weiteren materiellen und immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfall vom 14.10.2001 zu ersetzen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 36 % und der Beklagte zu 64 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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