Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-18, 2 WF 420/03

2 WF 420/03Obergericht18.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 420/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-12-18

Aktenzeichen: 2 WF 420/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1218.2WF420.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerden der Parteien wird der Prozeßkostenhilfebeschluß des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen vom 26.09.2003 abgeändert.

Dem Antragsteller wird Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechts-anwältin L aus C, der Antragsgegnerin unter Beiordnung von Rechtsanwalt I2 aus F bewilligt.

Die Prozeßkostenhilfebewilligung erfolgt ratenfrei.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.

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