Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-17, 3 U 154/03

3 U 154/03Obergericht17.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 154/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-17

Aktenzeichen: 3 U 154/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1217.3U154.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02. April 2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der jeweils zu vollstreckenden Summe abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.