Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-17, 3 U 126/03

3 U 126/03Obergericht17.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 126/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-17

Aktenzeichen: 3 U 126/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1217.3U126.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 5. Februar 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägerinnen wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.